Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt.
Denn um sicher fahren zu können, benötigen
Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.
Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren
Zu Beginn des Allein-Fahrens fühlen sich junge Autofahrer deutlich sicherer und routinierter.
Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“.
Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“).
Das ist die Idee vom Begleiteten Fahren ab 17 Jahren. Der ehemalige Modellversuch ist zu einem Vorzeigeprojekt geworden, das immer mehr Jugendliche anzieht.
Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen, wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben.
Den
Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag.
Die Vorteile liegen auf der Hand: